Neue Ausgabe unserer Datenschutz Zeitung

Die zweite Ausgabe unserer Datenschutz Zeitung steht für Sie zum Download bereit. Diesmal geht es um Datenschutz am Arbeitsplatz, insbesondere um private Nutzung der Telekommunikationsmedien, Social Media und Videoüberwachung. Allesamt Themen, bei denen es vornehmlich um den Schutz der Beschäftigten geht. Viel Spaß bei der Lektüre.
DPN Datenschutz_Zeitung_Ausgabe_März 2013

Umfirmierung und Sitzverlegung

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage zum Datenschutz haben wir uns dazu entschlossen, zum Januar 2013 einige Umstrukturierungen vorzunehmen.
Aus der DPN-Datenschutz GbR wird die DPN Datenschutz GmbH & Co. KG. Gleichzeitig wird der Sitz des Unternehmens nach Nettetal verlegt.
Unser Geschäftszweck bleibt natürlich in unveränderter Form erhalten.

Unsere neuen Kontaktdaten:
Boisheimer Str. 65
41334 Nettetal
Tel. 02153 / 137 87 89
Fax 02153 / 137 87 84
info@dpn-datenschutz.de

Unsere neue Datenschutz Zeitung ist da.

Wir freuen uns Ihnen heute unsere neue Datenschutz Zeitung zu präsentieren, zukünftig stellen wir sie halbjährlich und kostenlos zum Download bereit. Eine Empfehlung oder Weiterleitung an Geschäftspartner, Mitarbeiter, Freunde und Bekannte ist ausdrücklich erwünscht. Die aktuelle Ausgabe können Sie direkt auf unserer Startseite herunter-laden. Neben vielen grundsätzlichen Informationen zum Thema Datenschutz werden wir auch regelmäßig aktuell diskutierte Themen näher erläutern und aktuelle Datenschutz-verstöße aufzeigen.

Wir sind umgezogen.

NEUE ANSCHRIFT seit 30.04.2012:
Ruhrfelder Str. 30-34 in 41199 Mönchengladbach (Odenkirchen).

Unsere Rufnummern haben sich ebenfalls geändert:
Tel.: (02166) 621 96 55
Fax: (02166) 621 96 40.

Per E-Mail sind wir wie auch bisher erreichbar unter info@dpn-datenschutz.de.

Google Analytics darf endlich bedenkenlos eingesetzt werden

Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, hat heute die Freigabe zum bedenkenlosen Einsatz von Google Analytics erteilt. Nach langen Gesprächen zwischen Herrn Caspar und Google konnte eine gesetzeskonforme Vorgehensweise zur Nutzung von Google Analytics definiert werden. Details hierzu erfahren Sie in der entsprechenden Meldung von Google.

Zwang zur Rechnungssignatur endet

Rund elf Jahre nach ihrer Einführung soll mit dem 30. Juni die Verpflichtung enden, elektronische Rechnungen mit einer Signatur zu versehen. Auslöser für die Regelung ebenso wie für ihre Abschaffung waren Direktiven der EU. Für ab dem 1. Juli 2011 getätigte Umsätze können elektronische Rechnungen ohne besondere Formvorschriften erstellt und versendet werden. So sieht es zumindest das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (PDF) vor, das allerdings bislang nur vom Bundestag verabschiedet ist. Weiterlesen…

neckermann.de – 1,2 Millionen Adressdaten gestohlen

neckermann.de hat am 26. Mai 2011 einen Hacker-Angriff auf Daten von 1,2 Millionen Gewinnspielteilnehmern bemerkt. Es seien ausschließlich Vornamen, Namen und E-Mail-Adressen entwendet worden, so das Unternehmen. Die Betroffenen wurden von neckermann.de über den Angriff informiert und vor unerwünschten E-Mails gewarnt. Der Online-Shop von neckermann.de wurde nicht angegriffen. Weiterlesen…

sofortueberweisung.de durchforstet Bankkonten seiner Kunden

Der Online-Bezahldienst sofortueberweisung.de verschafft sich bei Zahlungsabwicklungen einen Überblick über das Bankkonto des Kunden. Der Leiter des bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig kritisiert die mangelhafte Transparenz der Datenschutzhinweise des Anbieters. Payment Network, Betreiberin des Online-Bezahldienstes sofortueberweisung.de, sichtet laut einem Bericht des NDR bei einer Online-Zahlungstransaktion neben dem aktuellen Kontostand auch die Umsätze der letzten 30 Tage, die Höhe des Dispokredits, die Höhe anderer Kontostände bei derselben Bank, sowie ausgeführte oder vorgemerkte Auslandsüberweisungen des Kunden. Weiterlesen…

Die Pflicht zum “öffentlichen” Verfahrensverzeichnis

Nach § 4g Abs. 2 BDSG muss jede datenverarbeitende nicht-öffentliche Stelle ihre Verfahren automatisierter Datenverarbeitungen in einem Verfahrensverzeichnis dokumentieren und jedermann auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Daher spricht man hier im Allgemeinen vom “öffentlichen Verfahrensverzeichnis” oder auch vom “Jedermann-Verzeichnis”. Wichtig ist hierbei noch, dass es ausnahmslos für
alle Unternehmen gilt, unabhängig von Unternehmensgröße oder der Verpflichtung
zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie ausführlichere Informationen wünschen, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.

Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht 2011 des LDI NRW

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Ulrich Lepper, legt den Bericht für die Jahre 2009 und 2010 vor. Er informiert über die Tätigkeit und die Entwicklung zu Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zugleich fordert er eine grundlegende Erneuerung der Datenschutzgesetze. Den kompletten Bericht 2011 finden Sie hier.